**********************************************************************************

 

Für das Tauchen in Schwimmbädern gelten folgende Bedingungen:

Rechtsgrundlage:

Rahmenbedingungen für Hygienekonzepte 
Grundlage 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordung * BayIfFSV (12.01.2022)
Teilnahmevoraussetzungen:
Schriftliche Bestätigung, dass keine Krankheitssymptome gem. RKI-Kriterien beim Teilnehmer/ bei der Teilnehmerin und kein Kontakt zu bestätigtem Covid-19 Fall in den letzten 14 Tagen vorliegen
Es muss immer eine Teilnehmeradresse mit Name und Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer, Mailadresse) vorliegen
Aufbewahrung der Daten bis 4 Wochen nach Veranstaltung zwecks Kontaktkettenverfolgung
Allgemeine Hygieneregeln, Hust- und NiesEtikette einhalten
 Abstand von 1,5m soll wann immer möglich eingehalten werden.

Let's be prepared!

***

Unser regulärer Trainings- und Übungsbetrieb in den Hallenbädern hat nach 2022 wieder begonnen. Zum Jahresbeginn sind die neuen Schutz- und Hygieneregelungen erlassen worden, mit rückwirkender Gültigkeit ab 12.01.2022.

Das aktuelle Hygienekonzept haben wir hier kurz zusammen gefasst und im Original im Anhang übersendet:

­
Zutritt zu Schwimmbädern:

Für den Zutritt für alle Schwimmbäder gilt die 2G plus-Regelung:

Es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen, die jeweils zusätzlich über einen offiziellen negativen Testnachweis (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) verfügen, das Bad betreten. Selbsttests genügen nicht.

Personen die eine weitere Auffrischimpfung (Booster) zusätzlich zu ihren beiden Grundimpfungen erhalten haben, benötigten tagesgleich mit Erhalt der Boosterimpfung keinen zusätzlichen Testnachweis.

Personen, die nach der zweiten Impfung infiziert waren und wieder genesen sind, benötigen bei Vorlage der ärztlichen Genesenenbescheining keinen zusätzlichen Test.

Eine Identitätsfeststellung (Ausweiskontrolle) erfolgt bei jedem Zutritt, zusammen mit allen Nachweisen, die unaufgefordert vorzuzeigen sind.

Ausnahme:
Noch nicht eingeschulte Kinder.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag.
Minderjährige und Schüler*innen zur eigenen Ausübung sportlicher Aktivitäten, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (ab 12 Jahre, befristet bis 08.02.2022). Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für diese Personen.
Schüler*innen zwischen dem 12. und 18. Geburtstag, die an der Schule regemäßig getestet werden, erhalten befristet bis einschließlich 08.02.2022 Zugang zu allen Bereichen, in denen 2GPlus
gilt. Nach dem 18. Geburtstag benötigen ungeimpfte Schüler*innen eine Bestätigung von den Vereinen, dass sie zweimal die Woche einen negativen PCR Test vorgelegt haben. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für diese Personen.
Wer aus aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, zeigt bitte die ärztliche Bescheinigung hierfür, sowie einen negativen Testnachweis jeweils im Original und Lichtbildausweis bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vor. Name und Geburtsdatum müssen auf der Bescheinigung vermerkt sein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch für diese Personen.
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Personen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist nicht ausreichend. Zur Trainingsdurchführung im Wasser, sowie zum Duschen ist der Mund-Nasen-Schutz abzunehmen.
Von der Maskenpflicht befreit sind:

Kinder bis zum 6. Lebensjahr:
Personen die durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (Original) aus gesundheitlichen Gründen befreit sind. Auf dem Nachweis muss der vollständige Name, das Geburtsdatum, sowie die konkrete Angabe zum Grund der Befreiung angegeben sein.
Eltern und Begleitpersonen von Kurskindern
Es dürfen nur noch geimpfte oder genesene Eltern bzw. Begleitpersonen gemäß der oben beschriebenen 2G plus-Zugangsregelungen ihr Kind ins Gebäude begleiten. Die Kontrolle erfolgt durch das jeweilge zuständige Personal


• Eintritt ins Bad, zur Tauchveranstaltung, nur nach Voranmeldung !
• Nach dem Badeintritt sind die Hände sofort zu desinfizieren !
• Ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) ist stets zu tragen !
• Das Registrierungsformular: Covid-19 ist ausgefüllt mitzubringen, evtl. auszufüllen und abzugeben
• Bei Husten, Fieber oder Atemnot als typische Symptome, ist ein Arzt frühzeitig telefonisch
zu kontaktieren, Trainings- und Sportstätten dürfen in diesem Fall nicht aufgesucht werden !
• Bei akuter Erkrankung erlischt die Tauch- und Sporttauglichkeit unmittelbar !
• Nach jeder COVID-19 Erkrankung ist zur Frage der Tauchtauglichkeit ein geeigneter Arzt zur
weiteren Entscheidung zu kontaktieren !
• Über Wasser ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten !
• Körperkontakt ist zu vermeiden !
• Bei Vor- und Nachbesprechungen, ist mit einem Abstand von 2 Metern durchzuführen, dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz (wenn möglich: FFP2) zu tragen ! 

• Örtliche Beschilderungen sind zu berücksichtigen !

Toiletten sind nur einzeln zu benutzen.

•Toiletten sind einzeln zu benutzen !

• Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten (…in die Ellenbeuge, von Personen abgewendet) !
• Eine Tauchgruppe besteht aus max. 12 Tauchern, aber stehts in kleinen Teams aufgeteilt !
• Der Einstieg erfolgt nach Absprache !
• Der Kontakt mit fremder Tauchausrüstung, insbesondere Atemregler, Maske und
Schnorchel, ist zu vermeiden !
• Unser Tauchausrüstung selbst ist stets, für den Benutzer desinfiziert !!!
• Das Anlegen der Ausrüstung muss selbständig erfolgen und sollte deshalb gut geübt sein !
• Der vollständige und sichere Buddy Check wird aus der Distanz durchgeführt !
• Partnerübungen/Rettungsübungen, gerade mit Austausch der Atemregler untereinander, sind untersagt !
• Notfallmaßnahmen müssen bei der Tauchgangs-Vorbesprechung ausführlich behandelt werden, weil sie im Notfall trotz Restrisiko einer Infektion erforderlich sind !

• Nach Beendigung des Programm/ Kurses ist die Einrichtung zu verlassen.

Hygienische Tauchausrüstung

Aus aktuellem Anlass werden, zu den bereits herkömmlichen Reinigungs- und Hygienevorkehrungen, zusätzlich weitere Desinfektionen vor Ort stattfinden, bevor Tauchschüler diese benutzten. Alle mit in Hautkontakt kommende Ausrüstungsteile werden mit medizinischem Desinfektionsmittel nochmals behandelt.  Ein kurzfristiger Tausch von Ausrüstung ist nur mit sofortigen Desinfektionsmassnahmen vor Ort möglich.  Eigene mitgebrachte Ausrüstung kann, ebenfalls vor der Benutzung, desinfiziert werden.

Weiterhin halten wir vor Ort bereit:

Mundschutz, EinwegOPMaske EN136 (Notmaske, falls vergessen)

Kostenloses persönliches Mundstück zum: Grundtauchkurs

Desinfektionlösung für Hände

Schnelltest gegen Entgeld, solange Vorrat reicht

Desinfektionslösung/ Desinfektionsbad

 

DEVIL DIVERS

N ü r n b e r g

"...every breath you take !"

 #DiveInstructoring4yourLive